Bengalos und Raketen im Block // Pyrotechnik

Dieses Thema im Forum "Fan-Themen" wurde erstellt von Bilbo, 18. März 2009.

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Was haltet ihr von Pyrotechnik?

  1. Pyrotechnik ist KEIN Verbrechen

    126 Stimme(n)
    19,7%
  2. es gehört zum Fußball

    80 Stimme(n)
    12,5%
  3. guter Support

    60 Stimme(n)
    9,4%
  4. mir egal

    18 Stimme(n)
    2,8%
  5. gehört verboten

    355 Stimme(n)
    55,6%
  1. WOMLSascha

    WOMLSascha

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    Übertriebe daher edit:

    Wenn ich sehe wie jemand beklaut wird.. weitergehen?
     
  2. Jetzt vergleicht der User WomlSascha eine Vergewaltigung mit dem Hochalten eines Bengalo. Jetzt wirds Abenteuerlich!
     
  3. WOMLSascha

    WOMLSascha

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    Straftat ist erstmal Straftat?! Hab es aber editiert, weil übertrieben....
     
  4. Zähl mal die Kriterien auf, anhand der Du einen stichhaltigen Vergleich führen möchtest. Nur, um mal in Erfahrung zu bringen, wie abenteuerlich es noch so werden wird.

    PS:

    Warte in einem zentralen Punkt eil ich Dir noch zu Hilfe. Bitte vergleich zu aller erst die Motive miteinander. Das ist schon ziemlich zielführend.
     
  5. WOMLSascha

    WOMLSascha

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    Wir sind uns einig, dass das Zünden von Pyro eine Straftat nach aktueller Rechtslage ist?!

    Motiv Diebstahl

    Cool sein bei Freunden

    MotivPyro..

    dito..
     
  6. Zur Disposition steht hier nicht der Straftatbestand, sondern die Bestrafung des Vereins auf Grundlage von DFB-Statuten.

    Daneben gibts dann noch die Sanktionierung des Vereines aufgrundlage der Stadionordnung und danach unterhalten wir uns über den Umstand, auf den Du Dich immer versuchst zu berufen, der hier aber eigentlich garnicht zur Disposition steht.

    Aber davor würde ich Dich bitten einen Vergleich der Motive vorzunehem, die Dein hanebüchenes verlgeichendes Beispiel zwischen einer Vergewaltigung und eines Verstoßes gegen die Stadionordnung oder gegen die DFB Statuten so mitsich bringt. Wird erhellend sein.
     
  7. WOMLSascha

    WOMLSascha

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    Was denn nun?

    Den Vergleich habe ich bereits editiert.
    Letztendlich ist aber bei beidem das Motiv die Befriedigung der eigene Bedürfnisse.

    Dennoch. Deine ursprüngliche, bisher nicht revidierte Aussage steht ja nun oben.
     
  8. lutscher91

    lutscher91

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  9. Mit Verlaub, das ist Schwachsinn. Die Befriedigung der eigenen Bedürfnisse ist kein taugliches Motiv, um ein und die andere Straftat miteinander zu vergleichen, da die Befriedigung der eigenen Bedürfnisse niemals alleine relevant sein kann zur Bejahung einer Straftat.
     
  10. Mit Denunzieren sind persönliche niedere Beweggründe gemeint. Ich habe keine persönlichen Beweggründe, eine solche Person, die ein Bengalo hochhält anzuzeigen.

    Ich kann auch niemanden raten, solange er keine persönlichen Beweggründe für sich in Anspruch nehmen kann, einen solche Person, die ein Bengalo hochält anzuzeigen.

    Du scheinst das anders zu sehen. In diesem Sinne kann ich da nur auf das verweisen, was ich auch Blacki geschrieben habe. Fühl Dich frei - mach es, fordere es nur nicht auch von andern.

    @Hamra:

    Lass gut sein. Das hat hier keinen Sinn. Ist ja schonmal ein Verbesserung, dass Woml sein Beispiel von Vergewaltigung auf Diebstahl verändert hat. Ihm scheint wohl etwas bewußt geworden zu sein.
     
  11. WOMLSascha

    WOMLSascha

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    Natürlich ist das ein Motiv. Bei manchen (vermutlich nicht bei der Mehrheit, sicher nicht bei allen) ist dies das Motiv.
     
  12. Pass auf, dass dir Bine jetzt nicht vorwirft, nicht in der Lage zu sein, eigene Sätze zu formulieren.
     
  13. WOMLSascha

    WOMLSascha

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    Dann gibst du also zu, das diese Aussage:
    Nicht zutrifft?!

    Und warum soll ich mir nicht von anderen wünschen, dass sie Straftaten melden?

    Aprospros denunzieren:
    Das trifft dann eher auf den User ya=kult zu, der hier Klarnamen nennt von Leuten, die sagen sie würden Zünder (also die die sich nicht an die regeln halten) melden.
     
  14. Persönliche Bedürfnisse alleine als Motiv reichen alleine nicht aus, um zwei verschiedene Straftaten miteinander zu vergleichen. Es müsse stets vielmehr dazu kommen. Das solltest du eigentlich wissen.
     
  15. WOMLSascha

    WOMLSascha

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    Das stimmt einfach so nicht.
    Zudem war hier nur die Frage nach dem Motiv.
    Und ich weiß in beiden Fällen aus gesprächen mit "Tätern", dass das Motive was ich genannt habe für sie (Einzelfall) das ausschlaggebende war.
     
  16. Persönliche Bedürfnisse als Motiv für das Handeln hat jeder Mensch zuhauf, die in der Regel nicht strafrechtlich relevant sind. Du hast aber dich letztendlich auf persönliche Bedürfnisse als Motiv berufen, um deine Argumentation zu untermauern.
     
  17. WOMLSascha

    WOMLSascha

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    Nein, ich habe nichts untermauert, ich habe eine Frage beantwortet.
     
  18. Das hast du geschrieben:
     
  19. Ein Motiv ist seltenst strafrechtlich relevant, die Tat als solche ist es, ein Motiv kann höchstens erklären, warum etwas getan wurde.
    Insofern ist bei der Frage nach einer Gemeinsamkeit in den Motiven "Anerkennung im Freundeskreis" durchaus vergleichbar.
     
  20. :applaus::applaus::applaus: