Ebay Pranger

Dieses Thema im Forum "Tickets & Mitfahrgelegenheiten" wurde erstellt von brera, 29. Juli 2008.

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  1. Mordin

    Mordin

    Kartenverkäufe:
    +12
    Mit welcher Begründung soll der auch negativ bewertet werden? "Ich hab die Auktion nicht richtig durchgelesen und bin ihm auf den Leim gegangen?!"

    Er hat keine inkorregten Angaben gemacht.
    Außerdem wurden die Tickets vermutlich rechtzeitig verschickt.
     
  2. opalo

    opalo

    Ort:
    Wo die Ruhr einen großen Bogen macht...
    Kartenverkäufe:
    +221
    :tnx: So sehe ich das auch. Gründlich lesen vorm Bieten hilft, dann klappt auch Ebay - es sei denn natürlich, man trifft auf Leute, die wirklich etwas anderes verkaufen als das, was sie in der Auktion schreiben...
     
  3. WerderfanNRW

    WerderfanNRW

    Ort:
    NRW
    Kartenverkäufe:
    +15
    Nicht zu Fußballtickets aber ähnliches Thema :

    http://www.e-recht24.de/news/onlineauktionen/155.html
     
  4. Raptoxx

    Raptoxx

    Ort:
    HB, Neustadt
    Kartenverkäufe:
    +6
    Ich hab grad eben bei NTV, wo die den ganzen Tag schon die Feier vom ach so grandiosen Club aus München zeigen ein paar Typen gesehn die gestern abend in der Allianzaren direkt am Zaun interviewed wurden. Das warn 4 Deppen die 110€ für 4 Tickets bei Ebay ausgegeben haben.

    Der eine meinte sei ein bisschen enttäuschend, aber es lohnt sich ja! :lol:
     
  5. Sicher hat er keine falschen Angaben gemacht, trotzdem ist der Titel der Auktion nahe an einer arglistigen Täuschung. Es ist völlig klar, dass der Verkäufer hier bewusst versucht hat zu täuschen.
    Auch das weglassen von Informationen kann eine Täuschung darstellen und rein vom Titel her, naja...
    Mag sein, dass er rechtlich damit durchkommen würde (wobei ich selbst dafür nicht meine Hand ins Feuer legen würde) aber eine negative Bewertung würde er von mir trotzdem kassieren.
     
  6. -Jensen-

    -Jensen-

    Ort:
    Treuenbrietzen
    Kartenverkäufe:
    +13 / -1
    bei dem preis sicherlich ;) aber wenn ich die verarsche erst nach auktionsende feststelle würde ich garnicht erst überweisen!
     
  7. Aber wenn du das Produkt ersteigert hast, ist ja automatisch der Kaufvertrag zustande gekommen. Das soll bedeuten, dass wenn du das Produkt, "deins" nennen kannst und nicht Überweißt, eine Straftat von deiner Seite aus begangen wird.

    Oder bin ich da falsch informiert ?
     
  8. ne ist richtig
     
  9. opalo

    opalo

    Ort:
    Wo die Ruhr einen großen Bogen macht...
    Kartenverkäufe:
    +221
    Nein, nur die Frage ist, was Du als Verkäufer machst. Mir ist es schon mehrfach passiert, das Käufer nicht bezahlt haben, aber bei kleinen Beträgen habe ich auch keine Lust auf den Aufstand mit Anwalt & Co., d. h. letzten Endes lief es darauf hinaus, dass ich die Käufer bei Ebay gemeldet habe, damit mir die Verkaufsprovision erstattet wird, und danach habe ich den betreffenden Artikel wieder eingestellt.
     
  10. die sache bei dieser auktion ist allerdings dass man den artikel nicht wieder einstellen kann

    vom verkäufer, da bin ich mir relativ sicher, war das so gewollt

    als Käufer wurde ich es nicht überweisen und sollte es vor gericht gehen darauf hoffen dass ich recht bekomme wegen Täuschung etc
     
  11. Gehe aber davon aus, dass man bei 20 € und mehr, nicht mehr von kleinen Summen spricht. So "günstig" sind ja manche Verpackungen doch. Trotzdem ist es richtig beschissen sowas zu machen, auch wenn der Käufer natürlich aufpassen muss, auf was er bietet. Schade das es Legal ist -.-
     
  12. Das mit dem Kaufvertrag ist prinzipiell richtig, der kommt mit Einigung über Ware und Preis zustande. Und da hakts hier schon, denn sie sind sich über die Ware nie einig geworden.
    Eine Straftat stellt das nicht bezahlen aber in keinem Fall dar sondern lediglich eine Vertragsverletzung (wenn man einen Kaufvertrag überhaupt annimmt)
     
  13. Werdiknight

    Werdiknight Guest

    Was zum...?! :eek:

    Entweder Krösus oder völlig wirr im Kopf, würde ich mal sagen... :D

    Edit: Was bitte?! Das sind Plätze fürs PV in der Allianz Arena?! Das kann nur ein schlechter Scherz sein...
     
  14. man sind die karten echt für über 1000 euro weggegangen??? oh gott was für idioten
     
  15. WOMLSascha

    WOMLSascha

    Ort:
    50km zum SVW
    Kartenverkäufe:
    +7
    Natürlich ist man sich über die Ware einig geworden. Stand doch klar da.

    Ich habe bei BWIN auch mal falsch gelesen. Bekomme ich deswegen das Geld wieder?
     
  16. Doof zu sein bzw. nicht lesen zu können ist im übrigen auch legal.
     


  17. Es geht dabei nicht um das falsche lesen, sondern um die Tatsache, ob der Verkäufer mit dem Titel arglistig getäuscht hat.

    Verneint man das, muss man zur der Aussage kommen : "Lesen bildet"

    Bejaht man das aber kommt eine Anfechtung des KVs nach §119 BGB in Betracht, damit wäre der KV nichtig also nie entstanden.
     
  18. Außer der Käufer hat die Karten in der Tat benutzt ^^ :wall: :applaus: :stirn:
     
  19. :p:lol: