Ebay Pranger

Dieses Thema im Forum "Tickets & Mitfahrgelegenheiten" wurde erstellt von brera, 29. Juli 2008.

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  1. WOMLSascha

    WOMLSascha

    Ort:
    50km zum SVW
    Kartenverkäufe:
    +7
    Und ich verneine eine arglistrige Täuschung im Titel.
    Zudem kommt, dass aus meiner Sicht nicht der Titel allein entscheidend darüber ist.
     
  2. Kaufvertrag ist definitiv wegen Irrtums anfechtbar....zu 100%

    Einzige zu erbringende Leistung beim Käufer ist der Wert der Karten, mehr nicht.
     
  3. Absolut falsch ! Anfechtungsvoraussetzungen sind hier überhaupt nicht gegeben.
    Weder Inhalts - noch Erklärungsirrtum. Wer so etwas verbreitet soll sich substantiiert schlau machen. Wozu gibts z.B. den Palandt? Irgendwelche Parolen in die Welt zu setzen ist ja wohl absolut populistisch und überflüssig obendrein.Diese permanente laienhafte Juristerei in diesem Forum ist nur noch nervig.Leute, versucht Euch endlich mal nur an dem Handwerk, dass ihr versteht bzw. beherrscht!
     
  4. ja da hätte dein post auch aufhören können, hab mir jetzt die auktion nochmal angeschaut und in der beschreibung stehts ja eindeutig drin.hatte da nur was im kopf das es nur in dem kleinen ebayfenster "public viewing" vermerkt war....dann wäre es anfechtbar gewesen also sorry.
     
  5. Es kommt sicher nicht alleine auf den Titel an. Aber in der Beschreibung verspricht er, dass man die Bayern live in der Allianz Arena erleben kann. Ich bezweifele, dass die Mannschaft vor oder nach dem SPiel in der Arena war.

    Außerdem bietet er '4 Tickets für das Finale' nicht '4 Tickets für die Übertragung des Finales'. Ein guter Anwalt kann da sicher die Nichtigkeit raus holen.
     
  6. So seh ich das auch :tnx:
     
  7. Wieder falsch bzw. ungenau:wall:. Wenn etwas anfechtbar wäre (ist es aber leider nicht), ginge es nicht um die Frage der Nichtigkeit sondern darum, ob das Rechtsgeschäft unwirksam wäre.
     
  8. Franz B.

    Franz B.

    Ort:
    NULL
    Dann werden wir mal ganz genau:

    Anfechtbar ist die Willenserklärung, die auf den Vertragsschluß gerichtet ist.

    Wenn sich der Käufer bei Abgabe seiner Willenserklärung geirrt hat, kann er die WE anfechten. Allein der Preis wird für den Amtsrichter ein Indiz dafür sein, dass der Käufer sich geirrt hat.
     
  9. baumi6

    baumi6

    Ort:
    1,1km von unserem Wohnzimmer entfernt
    Kartenverkäufe:
    +86
  10. Sebs

    Sebs

    Ort:
    Bremen
    Ne wozu auch?? Was der so alles anbietet wäre das auch zu viel Arbeit...:wild:
     
  11. Sein kleingedrucktes ist ja auch spitze:
    :lol::lol::stirn::stirn:
     
  12. Rechtlich ohne Bedeutung bzw. unwirksame Klausel.

    Für mich pures Imponiergehabe. Da will einer den Geschäftsmann raushängen ohne von Tuten und Blasen eine Ahnung zu haben.
     
  13. Sebs

    Sebs

    Ort:
    Bremen
    So siehts aus! Rechtlich gar nicht durchsetzbar
     
  14. tombi0815

    tombi0815

    Ort:
    Oldenburg
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    +4
  15. Felissilvestris

    Felissilvestris

    Ort:
    Bremen
    Kartenverkäufe:
    +7
    Wenn er sie nicht von einem anderen als Werder erworben hat, dann könnte Werder sowohl etwas tun. Aber wenn man sieht viele DKs und Einzeltickets aus DKs bei Ebay in der Vergangenheit gehandelt wurden und jetzt ja auch schon wieder gehandelt werden, dann kann man davon ausgehen, dass es Werder zu viel Aufwand zu sein scheint da hinterher zu sein. :roll:
     
  16. Tasja

    Tasja Guest

  17. einfach ich

    einfach ich

    Kartenverkäufe:
    +64
    :lol:
     
  18. Micoud78

    Micoud78

    Ort:
    Bremen
    Kartenverkäufe:
    +1
  19. bernd700

    bernd700

    Ort:
    NULL
    Hier ist der nächste Unseriöse bei ebay (heute eingestellt):

    kawaracer19 ( Bewertungspunktestand von 198) 100% Positive Bewertungen

    Verkauft seine Dauerkarte (ohne Stammkarte), weil er die aus Zeitmangel in diesem Jahr nicht ausnutzen kann. Schaut man in seine Bewertungen, sieht man, dass das auch in den Saisons 2008/2009 und 2007/2008 der Fall war.

    Schade, das der Verein da nicht gegen vorgeht oder vorgehen kann