Ebay Pranger

Dieses Thema im Forum "Tickets & Mitfahrgelegenheiten" wurde erstellt von brera, 29. Juli 2008.

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  1. WOMLSascha

    WOMLSascha

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    Zum ich weiss nicht wievieltem Male:
    Rein rechtlich nicht! Niemand verstößt gegen irgenwelche ATGB.
     
  2. Felissilvestris

    Felissilvestris

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    Rechtlich braucht man auch gar nichts machen. Man verkauft die Tickets schlicht nicht mehr an den Strohmann. Der dürfte namentlich bekannt sein und man haut ihn auf ne "Schwarze Liste". Werder unterliegt keinem Kontrahierungszwang mit irgendwelchen Leuten.
     
  3. Nicole

    Nicole

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  4. Schaden kanns nicht.....

    Aber: Ich hab dem Fan Beauftragtem ne Mail geschrieben, wegen der hässlichen Trikots. Mit der Bitte um feedback. Bis heute nix. Also erwarte Dir nicht zu viel....

    PS: Der Werder Schnaps steht noch immer unangetastet in der Kühle... Das wird sich aber am ersten Spieltag ändern....
    LG Ingo
     
  5. Deine Penetranz in Ehren, aber selbstredend wird gegen die ATGB verstossen, da ist es völlig irrelevant, ob die Tickets über "Strohmänner" geordert werden oder nicht.

    Diese Strohmänner handeln für Ihren Auftraggeber, die Karten werden entweder schon direkt von ihm bezahlt oder aber er kauft sie von seinen Pappenheimern gegen Provision auf.

    In diesem Zusammenhang noch folgendes von der HP der Kölner:

    http://www.fc-koeln.de/index.php?id=16&tx_ttnews[tt_news]=5178&tx_ttnews[backPid]=10&cHash=ca8c9f2c58


    Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg sag ich nur...
     
  6. Felissilvestris

    Felissilvestris

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    +7

    Muss mir das Urteil mal besorgen, aber wenn ich das Zitat in dem Artikel richtig lese, dann gibt es jetzt offensichtlich doch ein Urteil, welches einem Verein in dieser Frage Recht gibt.
     

  7. Wenn man in der Lage ist, solche Urteile nicht nur zu lesen sondern auch noch zu verstehen, erkennt man ganz schnell, dass die Entscheidung sich
    weitestgehend an dem Urteil des OLG Hamburg in ähnlicher Sache orientiert. Dort wurde entschieden, dass der professionelle Weiterverkauf (also von Gewerbetreibenden), die diese zum Zwecke der Weiterveräußerung ankaufen, dann unzulässig ist, wenn der Erwerb direkt beim Verein erfolgte. Das Gericht führte ferner aus, dass ein Kauf/Verkauf
    durch Privatpersonen nicht unter diese Entscheidung fällt. Diesen kann
    - z.B. durch die Klauseln in ATGB - ein Weiterverkauf einzelner Karten nicht verboten werden. WOML Sascha liegt damit absolut richtig.
    Ihm Penetranz vorzuwerfen ist ja mehr als unsinnig. Penetranz ist denjenigen vorzuwerfen, die sich alle Jahre wieder daran üben, juristisch längst geklärte Fragen hier alle Nase lang - natürlich ohne Erfolg - durchzukauen. Kauft keine Tickets bei EBAY und Co. dann habt ihr auch keinen Grund euch hier jeden Tag aufs neue über die Schwarzmarkthändler zu echauffieren. Immer dran denken: Für die Preisbildung sind Verkäufer und Käufer verantwortlich. Daran ändert auch nix die aktuelle Kamelle aus Kölle.
     
  8. Felissilvestris

    Felissilvestris

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    +7

    Stopp. In dem Urteil aus Köln ist aber auch eindeutig genannt, dass dies auch gilt, wenn der gewerbliche Weiterverkäufer die Tickets "über von ihm beauftragte Dritte (sog. Strohleute) beziehen" lässt.

    Im Übrigen handelt auch ein privater ggf. gewerblich, wenn er die Tickets zum Zwecke der Gewinnerzielung weiterverkauft.
     
  9. WOMLSascha

    WOMLSascha

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    Zauberworte ;)

    Den Zweck musst du ihm erstmal nachweisen.
     
  10. Richtig! Das Urteil aus Hamburg besagt, dass Ticketagenturen nicht an die AGB der Vereine gebunden sind, wenn diese die Karten von Privatpersonen beziehen. Dies gibt den Privatpersonen aber nicht das Recht, sich über die AGB hinwegzusetzen, denn die Ticketagenturen machen sich lediglich den Vertragsbruch der Privatpersonen zunutze. Somit ist eine unrechtmäßige Weitergabe durch Privatpersonen (an wen auch immer) nicht statthaft und kann auch rechtlich verfolgt werden.
    Nach dem Bericht auf der Kölner Homepage scheint es jedoch so, dass der Erwerb über Strohmänner auch eingeschränkt oder verboten ist. Um dies beurteilen zu können, müsste man aber den genauen Wortlaut des Urteils kennen und nicht nur die Pressemitteilung des 1. FC Kölns. Ich würde es jedoch so interpretieren, dass diese Agenturen niemanden direkt und vorsätzlich zum Vertragsbruch auffordern dürfen. Dies stände nicht im Widerspruch zum Hamburger Urteil. Man darf also Tickets per Zeitungsanzeige suchen, aber nicht sagen, kauf mal die Karte für mich!

    Dennoch, es scheint sich etwas in Sachen Schwarzmarktbekämpfung zu bewegen. Bisher waren den Vereinen jedoch durch die aktuelle Gesetzeslage die Hände oftmals gebunden.:applaus:
     
  11. WOMLSascha

    WOMLSascha

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    Wo bricht die PRivatperson die ATGBs wenn sie die KArten zum Normalpreis weitergibt?
     
  12. Sobald du eine Karte versteigerst ist gewinnorientiert, egal wie hoch der Startpreis oder der letztendliche Verkaufspreis ist, da du Gewinne über dem Normalpreis erzielen kannst.

    Ein Festpreis (maximal Normalpreis) zum Sofortkauf (in Verbindung mit Preis vorschlagen) würde Gewinne vermeiden (und Verluste minimieren).

    Laut Werders ATGB ist aber schon allein das Anbieten auf solchen Plattformen verboten und kann schon sofort zu einer Abmahnung und / oder einer Vertragsstrafe führen, selbst wenn kein Verkauf zustande kommt.
     
  13. Das stellt kein ATGBverstoß dar, es sei denn, du machst das regelmäßig und kaufst Tickets einzig und allein zum Zwecke des Weiterverkaufs und hast den Veranstalter nicht über deine Verkaufsabsichten unterrichtet.

    An dieser Stelle sollte man aber auch mal sagen, dass eine Ticketweitergabe zum Normalpreis an Freunde, Bekannte oder andere Personen nicht generell verboten ist und auch nicht statthaft wäre.
    Fatal wird das erst, wenn so Personen an Tickets kommen, die ein Stadionverbot oder Ähnliches haben. Sollten diese einen Spielabbruch erzwingen, Personen- oder Sachschäden verursachen, werden die haftbaren Parteien natürlich zunächst einmal wissen wollen, wie diese Personen an die Tickets gekommen sind und diese Verkäufer dafür haftbar machen wollen. Eine gewisse Mitschuld bekommt man dann auf alle Fälle aufgebrummt. Dann werden die 100€ Gewinn vom Hamburgspiel nicht mal für das Beratungsgespräch beim Anwalt reichen. Würde mich ja mal interessieren, was so ein Spiel unter Ausschluß der Öffentlichkeit (ohne Zuschauer) an Verlusten mit sich bringen würde - sicherlich im sechs- oder siebenstelligen Bereich!

    Exkrement an dieser ganzen Sache ist jedoch, dass manche immer die vorhandenen Lücken, Kulanzen und Zugeständnisse übermäßig für sich ausnutzen und somit immer wieder neue Vorschriften erlassen werden, um dies einzuschränken. Deshalb gibt es keine Rentnerermäßigung mehr (Kauf ohne Rentner zu sein), man muss immer seinen Mitgliedsauweis vorzeigen (Verkauf von Tickets, die nur Mitgliedern vorbehalten waren), man kann nur online bestellen (damit man sich nicht 20 mal anstellen kann) usw. und dann heißt es wieder Werder ist so unflexibel und das Bestellverfahren ist viel zu kompliziert..
    Niemand ist gezwungen bei eGay Karten zu kaufen, wenn ihr das unterbinden wollt, kauft dort nicht!
     
  14. Quod erat demonstrandum. ;)
     
  15. Felissilvestris

    Felissilvestris

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    +7
    Das dürfte bei den meisten nicht schwer sein. Man muss es nur mal konsequent durchziehen.

    Zudem habe ich schon mal gesagt, dass Werder sehr gut prüfen kann, welche Tickets wiederholt in Internetauktionshäusern auftauchen und die Käufer kann man entsprechend auf ne "Schwarze Liste" setzen. Werder unterliegt keinem Kontrahierungszwang.
     
  16. WOMLSascha

    WOMLSascha

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    +7
    Das ist falsch, dann wäre ja jeglicher Ebayhandel als Auktion gewerblich.
    Die Frage ist doch wieso wurde die Karte erworben. Und das nachzuweisen ist sicherlich nicht einfach.
     
  17. Nö. Er hat da schon Recht. Eine Gewinnerzielungsabsicht liegt sicherlich vor, wenn du die Karten zu überhöhten Preisen bei Ebay vertickst. Nur das alleine reicht eben noch nicht aus, um von einem Gewerbe (schon gar kein Handelsgewerbe im Sinne des HGB) auszugehen. Ganz wichtig ist noch die Planmäßigkeit des Verkaufs. Dieser muss nämlich wiederholt und regelmäßig getätigt werden.
     
  18. [Sportfreund]

    [Sportfreund]

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    +18
    Hab aus Spaß einfach mal alle Dauerkartenangebote über Normalpreis an Werder weitergeleitet. Letztes Jahr kam immerhin die Antwort, dass Werder in solchen Fällen eingreifen kann (über Normalpreis). Mal schauen, vielleicht kann man so das Feld der schwarzen Schafe noch etwas verringern.
     
  19. Nicole

    Nicole

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    +23
    Habe ich abgeändert und müsste nun gehen