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Eine Investitionsentscheidung betreffend die Anleihe der SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA darf ausschließlich auf Basis des von der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde, der Commission de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) am 29. April 2025 gebilligten Wertpapierprospekts erfolgen, der auf dieser Seite in der Rubrik "Wertpapierprospekt" veröffentlicht ist. Die Billigung durch die CSSF ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Potenzielle Anleger sollten den Wertpapierprospekt (inklusive etwaiger Nachträge) lesen und sich fachlich beraten lassen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA übernimmt keine Gewähr, dass die auf den folgenden Internetseiten beschriebenen Wertpapiere für alle Investoren als Anlage geeignet sind. Daher sind die Informationen auf den nachfolgenden Internetseiten nicht als Empfehlung seitens der SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA zu verstehen, Schuldverschreibungen der SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA zu zeichnen oder anderweitig zu erwerben.
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