FAQs

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Anleihe 2025/2030 der SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA

An wen richtet sich das Angebot?

Das Angebot richtet sich grundsätzlich sowohl an Privatanleger*innen als auch an institutionelle Investoren. Die Zeichnung der neuen Anleihe ist ab einem Nennbetrag von 1.000,00 Euro möglich.

Die neuen Schuldverschreibungen eignen sich aber nicht für jede Anlagestrategie und sind nicht für jede*n Anleger*in ein geeignetes Anlageprodukt. Jede*r potentielle Anleger*in sollte daher prüfen, ob eine Anlage in die neuen Schuldverschreibungen angesichts der jeweiligen persönlichen Umstände zweckmäßig ist und jede Entscheidung, in die neuen Schuldverschreibungen zu investieren, sollte auf der Grundlage der im Prospekt enthaltenen Informationen getroffen werden.

Ab wann kann man die Anleihe zeichnen?

Das öffentliche Anbot der neuen Anleihe beginnt am 2. Mai 2025, ab diesem Zeitpunkt kann die neue Anleihe 2025/30 gezeichnet werden.

Wann endet die Zeichnungsfrist?

Das öffentliche Angebot besteht aus verschiedenen Angebotsbestandteilen mit unterschiedlichen Endterminen für die Zeichnungsfrist - vorbehaltlich einer vorzeitigen Verkürzung des jeweiligen Angebotszeitraums:

Öffentliches Umtauschangebot: Das öffentliche Umtauschangebot bezüglich der bestehenden Anleihe 2021/26 in die neue Anleihe 2025/30 endet am 19. Mai 2025, 18 Uhr (MESZ). Inhaber*innen der Anleihe 2021/26, die am Umtauschangebot teilnehmen wollen, können innerhalb der Umtauschfrist in schriftlicher Form unter Verwendung des über ihre Depotbank zur Verfügung gestellten Formulars oder in sonstiger schriftlicher Form über ihre Depotbank ein verbindliches Angebot zum Umtausch ihrer Anleihe 2021/26 in die neue Anleihe 2025/30 abgeben.

Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit zur Erteilung eines Umtauschangebots durch ihre jeweilige Depotbank aufgrund einer Vorgabe der jeweiligen Depotbank bereits vor dem Ende der Umtauschfrist enden kann, um die interne Bearbeitung durch die Depotbank zu gewährleisten. Achten Sie bitte auf die von Ihrer Bank zur Verfügung gestellten Informationen.

Zeichnung über die Webseite: Die Zeichnungsfrist für das Angebot über die Website von Werder Bremen endet am 20. Mai 2025, 12:00 Uhr (MESZ).

Zeichnung über „DirectPlace“: Die Zeichnungsfrist für das Angebot über die Depotbank oder Ihren Broker mittels der Zeichnungsfunktionalität „DirectPlace“ der Deutsche Börse AG endet am 22. Mai 2025, 12:00 Uhr (MESZ).

Bis wann kann eine Zeichnung über die Webseite erfolgen und wie erfolgt die Zahlung der Zeichnungsbeträge?

Die Zeichnungsfrist für das Angebot über die Website von Werder Bremen endet am 20. Mai 2025, 12:00 Uhr MESZ - vorbehaltlich einer vorzeitigen Verkürzung des Angebotszeitraums.

Hinsichtlich der Zahlung der Zeichnungsbeträge gilt: Die Zeichnung über die Website der Emittentin setzt voraus, dass der für die gezeichneten neuen Schuldverschreibungen zu zahlende Ausgabebetrag durch Überweisung bis zum Ende des Angebotszeitraums des Öffentlichen Angebots über die Website der Emittentin, d.h. bis zum 20. Mai 2025, 12:00 Uhr (MESZ), auf dem im Rahmen der Websitezeichnung benannten Konto der Emittentin eingegangen ist.

Welche Voraussetzungen muss mein Depot erfüllen, damit die Anleihe eingebucht werden kann?

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Zuteilung und Lieferung der Anleihe ein Wertpapierdepot bei einem Kreditinstitut benötigen.

Reine Fonds-Depots (z.B. bei der Deka oder Union Investment), Depots bei Neo-Brokern (z.B. TradeRepublic oder Scalable Capital) oder verwaltete Depots (z.B. bei Vermögensverwaltern) können nicht beliefert werden - selbst, wenn sie auf Ihre(n) Namen lauten!

Wie hoch ist die Mindestanlage und was sind die Konditionen?

Im Rahmen des öffentlichen Angebots über die Zeichnungsfunktionalität „DirectPlace“ oder über die Webseite von Werder Bremen können neue Schuldverschreibungen ab einem Nennbetrag von 1.000,00 Euro und zum Ausgabebetrag von 100% gezeichnet werden. Ab dieser Summe kann der Nennbetrag in Tausenderschritten erhöht werden. Der jährliche Zinssatz wird innerhalb der Spanne von 5,75 % bis 6,25 % p.a. (jeweils einschließlich) durch die Emittentin festgelegt werden.

Ein Mehrbezug im Rahmen des Umtauschangebots ist ebenfalls nur für einen Nennbetrag von 1.000,00 Euro oder einem Vielfachen davon möglich.

Wie hoch ist der Zinssatz?

Der jährliche Zinssatz wird von Werder Bremen auf Basis eines sogenannten Bookbuilding-Verfahrens spätestens unmittelbar nach Ablauf des Angebotszeitraums am 22. Mai 2025 festgelegt und den Anleihegläubigern in einer Volumen- und Zinsfestsetzungsmitteilung mitgeteilt. Der jährliche Zinssatz wird innerhalb der Spanne von 5,75 % bis 6,25 % p.a. (jeweils einschließlich) festgelegt werden.

Wann werden die Zinsen ausgezahlt?

Die Zinsen sind nachträglich jeweils jährlich – mit Ausnahme des letzten Laufzeitjahres – jeweils zum 28. Mai eines jeden Jahres zahlbar. Im letzten Laufzeitjahr, welches vom 28. Mai 2029 bis zum 31. Juli 2030 läuft, werden die Zinsen am 31. Juli 2030, dem letzten Tag der Laufzeit (der „Fälligkeitstag“), gezahlt. Die erste Zinszahlung erfolgt am 28. Mai 2026 und die letzte Zinszahlung erfolgt am 31. Juli 2030.

Die neue Anleihe 2025/30 soll zur Refinanzierung der Anleihe 2021/26 genutzt werden. Was bedeutet das für die Inhaber*innen der bestehenden Anleihe?

Allen Personen, die derzeit Schuldverschreibungen der Anleihe 2021/26 halten, wird die Möglichkeit gegeben, Werder Bremen ihre alten Schuldverschreibungen anzubieten und im Tausch Schuldverschreibungen der Anleihen 2025/30 zu erhalten. Der Umtausch erfolgt über die jeweilige Haus- oder Depotbank der Anleihegläubiger*innen. Darüber hinaus haben Teilnehmer*innen des Umtauschangebotes die Möglichkeit, mittels einer Mehrerwerbsoption weitere Schuldverschreibungen zu zeichnen.

Wer kann am Umtauschangebot teilnehmen? Muss ich als Anleger*in den Umtausch mitmachen oder kann ich meine „alte“ Anleihe bis zum Ende der Laufzeit halten?

Einzig Inhaber*innen der Anleihe 2021/26 sind zur Teilnahme am Umtausch berechtigt. Es besteht keine Verpflichtung, am Umtausch teilzunehmen. Inhaber*innen der Anleihe 2021/25, die nicht am Umtausch teilnehmen, bleiben zunächst Inhaber*in der Anleihe 2021/26 bis zu deren Rückzahlung.

Hierzu wird aber darauf hingewiesen, dass die Emittentin bei einem ausreichenden Emissionserlös aus der Platzierung der neuen Anleihe 2025/30 beabsichtigt, die nach dem Umtausch verbliebenen Schuldverschreibungen 2021/26 kurzfristig vorzeitig zurückzuzahlen. Hierzu ist die Emittentin gemäß den Anleihebedingungen der Anleihe 2021/26 berechtigt.

Kann ich auch einen Teilbetrag der Anleihe 2021/26 in die neue Anleihe 2025/30 umtauschen?

Ja, es kann auch nur eine bestimmte Anzahl der Schuldverschreibungen 2021/26 umgetauscht werden, dies kann auf dem entsprechenden Angebotsformular der jeweiligen Haus- oder der Depotbank der Anleihegläubiger*in angegeben werden. Dabei ist aber die Mindeststückelung von 1.000,00 Euro zu beachten.

Hierzu wird aber darauf hingewiesen, dass die Emittentin bei einem ausreichenden Emissionserlös aus der Platzierung der neuen Anleihe 2025/30 beabsichtigt, die nach dem Umtausch verbliebenen Schuldverschreibungen 2021/26 kurzfristig vorzeitig zurückzuzahlen. Hierzu ist die Emittentin gemäß den Anleihebedingungen der Anleihe 2021/26 berechtigt.

Zu welchen Konditionen kann die Anleihe getauscht werden?

Inhaber der Anleihe 2021/26, die ihre Schuldverschreibungen zum Umtausch anbieten wollen, erhalten bei Durchführung des Umtauschangebots je Schuldverschreibung 2021/26 mit einem Nennbetrag von jeweils 1.000,00 Euro im Verhältnis 1 zu 1 eine Schuldverschreibung 2025/30 im Nennbetrag von je 1.000,00 Euro sowie zusätzlich einen Barausgleichsbetrag in Höhe von 10,00 Euro und die in der laufenden Zinsperiode aufgelaufenen Stückzinsen der Anleihe 2021/2026.

Welche Risiken gehe ich als Anleger*in ein?

Detaillierte Informationen zur Anleihe, einschließlich einer Beschreibung der Risiken, die mit einer Investition in die Schuldverschreibungen verbunden sind, finden Sie im Wertpapierprospekt der SV Werder Bremen GmbH& Co KG aA. Jede Entscheidung, in die Schuldverschreibungen zu investieren, darf nur auf der Grundlage der im Prospekt enthaltenen Informationen getroffen werden.

Bei den angebotenen Wertpapieren handelt es sich um nicht besicherte Schuldverschreibungen mit einem festen Zinssatz. Die neuen Schuldverschreibungen sind Kapitalanlagen, für die keine gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung (wie z. B. durch einen staatlichen oder privatwirtschaftlichen Einlagensicherungsfonds) besteht.

Der Marktpreis der neuen Schuldverschreibungen kann sinken und Anleger könnten ihr eingesetztes Kapital ganz oder teilweise verlieren.

Wo erhalte ich weitere Informationen zum Angebot und zur neuen Anleihe 2025/30?

Detaillierte Informationen zur Anleihe 2025/30, einschließlich einer Beschreibung der Risiken, die mit einer Investition in die Schuldverschreibungen verbunden sind, finden Sie im Wertpapierprospekt der SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA. Jede Entscheidung, in die Schuldverschreibungen zu investieren, darf nur auf der Grundlage der im Prospekt enthaltenen Informationen getroffen werden.

Kontakt

SV Werder Bremen GmbH & Co. KG aA
Franz-Böhmert-Straße 1c
28205 Bremen

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